>>Artikel (Berlin-News)
30.03.2012
Berlin aktuell vom 30. März 2012
Bundestag debattiert über Umsetzung europäischer Vereinbarungen – Schäuble zieht positive Zwischenbilanz
Der Deutsche Bundestag nahm an diesem Donnerstag das parlamentarische Verfahren für die neue europäische Stabilitäts¬architektur auf. Bis zur Sommerpause soll über ein Gesetzespaket zur Schaffung einer Stabilitätsunion entschieden werden. Der Bundesfinanzminister zog in der Debatte eine positive Zwischenbilanz, was die Bewältigung der Schuldenkrise in der Euro-Zone angeht. Grundsätzlich seien die Maßnahmen auf europäischer Ebene als „Hilfe zur Selbsthilfe“ angelegt. Die Anpassungsprogramme in den jeweiligen Ländern seien daran gekoppelt. „Es führt kein Weg daran vorbei, dass wir in den betroffenen Ländern die Krise bekämpfen müssen durch eine Reduzierung der Defizite und eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit“, betonte Schäuble. Die Programme funktionierten in Portugal und Irland. Spanien und Italien hätten wichtige Schritte zur Konsolidierung gemacht, stellte der Finanzminister fest. Er zeigte sich überzeugt, dass auch Griechenland mit dem erreichten Schuldenschnitt die Chance auf tragfähige Staatsfinanzen habe.
Mit dem angestrebten Fiskalpakt werden in allen 17 Ländern der Euro-Zone und acht weiteren EU-Staaten verbindliche Schuldenbremsen nach deutschem Vorbild eingeführt. Bundestag und Bundesrat müssen dem entsprechenden Vertragsgesetz mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit zustimmen. Die Umsetzung der innerstaatlichen Schuldenbremsen wird durch ein Klageverfahren beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) sichergestellt. Klagen werden bei Überschreitung des Defizitkriteriums aus dem Stabilitäts- und Wachstumspakt zukünftig quasi automatisch eingeleitet. Die vom EuGH identifizierten Schuldensünder müssen ein Haushalts- und Wirtschaftspartnerschaftsprogramm mit konkreten Strukturreformen auflegen, das dann von Rat und EU-Kommission genehmigt und überwacht wird. Schäuble betonte, es gebe dank der neuen Instrumente nun „viel stärkere Möglichkeiten, früher einzugreifen“. Europa sei nun auf dem Weg zu einer wirklichen Stabilitäts- und Wachstumsunion. Dem dauerhaften Rettungsschirm, dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), werden alle Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets angehören.
Das maximale Ausleihvolumen des ESM beträgt 500 Milliarden Euro. Durch einen völkerrechtlichen Vertrag soll der ESM als internationale Finanzinstitution begründet und mit einem Stammkapital von 700 Milliarden Euro ausgestattet werden, heißt es im Gesetzentwurf zur finanziellen Beteiligung am ESM. Davon sollen 80 Milliarden Euro bar eingezahlt werden und 620 Milliarden Euro aus abrufbarem Kapital bestehen. Die Anteile der Mitgliedstaaten werden entsprechend ihrem jeweiligen Anteil am Kapital der Europäischen Zentralbank ermittelt. Danach ist die Bundesrepublik Deutschland mit rund 27 Prozent, also 21,72 Milliarden Euro an Bareinlagen und 168,3 Milliarden Euro an abrufbarem Kapital beteiligt. Das einzuzahlende Kapital soll in Teilbeträgen bereitgestellt werden. Die in diesem Jahr anfallende Tranche soll durch einen Nachtragshaushalt in Höhe von rund 8,4 Milliarden Euro bereitgestellt werden, den das Kabinett bereits verabschiedet hat.
Weg frei für den Abbau der kalten Progression
In zweiter und dritter Lesung stand an diesem Donnerstag der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines „Gesetzes zum Abbau der kalten Progression“ auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, inflationsbedingte und "nicht gewollte Steuerbelastungen" abzubauen und die Steuerzahler um insgesamt sechs Milliarden Euro zu entlasten. Zur Begründung heißt es, im System des progressiv gestalteten Einkommensteuertarifs profitiere der Staat von systembedingten Steuereinnahmen, die über den Effekt der kalten Progression entstehen würden. Es solle jedoch verhindert werden, "dass Lohnerhöhungen, die lediglich die Inflation ausgleichen, zu einem höheren Durchschnittssteuersatz führen".
Daher ist eine stufenweise Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags in zwei Schritten zum 1. Januar 2013 auf 8.130 Euro und zum 1. Januar 2014 auf 8.354 Euro (insgesamt plus 350 Euro) vorgesehen. Die Anhebung orientiert sich an der voraussichtlichen Entwicklung des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums. Auch der Tarifverlauf soll prozentual wie der Grundfreibetrag um 4,4 Prozent angepasst werden. Ohne Anpassung des Tarifverlaufs käme es durch die alleinige Anhebung des Grundfreibetrags bei konstantem Eingangssteuersatz zu einer nicht gewollten "Stauchung" des Tarifs innerhalb der ersten Progressionszone und damit zu einem Anstieg der Progression, wird erläutert. In der Begründung des Gesetzentwurfs verweist die Bundesregierung auf die positiven Ergebnisse des Arbeitskreises Steuerschätzungen. Dessen Prognosen würden für die nächsten Jahre den Spielraum eröffnen, den Bürgern in zwei Schritten inflationsbedingte Mehreinnahmen in einem Volumen von sechs Milliarden Euro zurückzugeben und das "im vollen Einklang mit der konsequenten weiteren Umsetzung der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse".
So werde sichergestellt, dass der Staat nicht von Lohnerhöhungen profitiere, denen keine höhere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen zugrundeliege. "Verbunden damit ist das klare Bekenntnis, bewusst nicht auf progressionsbedingte Mehreinnahmen aus einer Inflation zu setzen, um aus der Verschuldung herauszuwachsen", versichert die Regierung. Im Verhältnis zur gezahlten Steuer soll die Entlastung der unteren Einkommensgruppen am größten sein. Mit dem Gesetz wird die verfassungsrechtliche Vorgabe für das steuerfreie Existenzminimum umgesetzt. Der Ball liegt jetzt beim Bundesrat. Blockieren die Länder jetzt den Gesetzentwurf, so ginge dies vor allem zu Lasten der Beschäftigten mit niedrigeren Einkommen.
Stärkung des Innovationsstandortes Deutschland
Mit dem Antrag der Fraktionen CDU/CSU und FDP „Wachstumspotenziale der Digitalen Wirtschaft ausschöpfen – Den Innovationsstandort Deutschland stärken“ werden die positiven Beiträge von Internet und digitaler Wirtschaft zu Innovation, Wachstum und Beschäftigung hervorgehoben. Die Koalitionsfraktionen unterstützen die Bundes¬regierung dabei, den Digitalisierungsprozess weiter zu befördern und zu ordnen, damit die faszinierenden Möglichkeiten des Internets am Standort Deutschland voll erschlossen werden können.


Social Bookmarks