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26.03.2010

Berlin aktuell vom 26. März 2010


Nein zu EU-Hilfen für Griechenland
Regierungserklärung der Bundeskanzlerin Angela Merkel zum EU-Gipfel

Unmittelbar vor der Sitzung des Europäischen Rates in Brüssel gab Bundeskanzlerin Angela Merkel in dieser Woche vor dem Deutschen Bundestag eine Regierungserklärung ab. Schwerpunkte des Rates waren die neue europäische Strategie für Wachstum und Beschäftigung (Europa 2020, Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum) sowie Maßnahmen im Anschluss an die Klimakonferenz von Kopenhagen. Wichtigstes Thema in Brüssel war jedoch die Schuldenkrise in Griechenland. Die Bundeskanzlerin nahm dazu in ihrer Regierungserklärung ausführlich Stellung. Deutschland lehne milliardenschwere EU-Hilfen für das vom Staatsbankrott bedrohte Griechenland ab und dränge auf grundlegende Änderungen in der Euro-Zone. Sie werde sich persönlich auf dem EU-Gipfel in Brüssel dafür einsetzen, dass das hoch verschuldete Griechenland bei Bedarf auf eine Kombination aus Hilfen durch den Internationalen Währungsfonds (IWF) und bilateraler, rückzahlbarer Unterstützung einzelner EU-Länder zugreifen kann. Nur als «Ultima Ratio» solle sich Griechenland an den Internationalen Währungsfonds (IWF) wenden, wenn es am Kapitalmarkt nicht mehr ausreichend Kredite erhielte. Hintergrund: Der Kreditbedarf des griechischen Staates für dieses Jahr wird auf 50 Milliarden Euro geschätzt. In diesem Zusammenhang schloss die Bundeskanzlerin Gemeinschaftshilfen aber aus. Das deutsche Volk habe im Vertrauen auf die Gemeinschaftswährung die stabile D-Mark aufgegeben und «dieses Vertrauen darf unter keinen Umständen enttäuscht werden». Ein guter Europäer sei «nicht unbedingt der, der schnell hilft». Vielmehr müsse es in dieser Situation darum gehen, dass die Stabilität des Euroraumes «langfristig» erhalten bleibt. «Das ist die Richtschnur aller Entscheidungen», unterstrich Merkel. Sie unterstützte in diesem Zusammenhang «ausdrücklich» den Vorstoß von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, der sich für die Gründung eines Europäischen Währungsfonds analog zum IWF stark gemacht hatte. Schließlich müsse die Frage beantwortet werden, was passiert, wenn ein Staat der Euro-Zone zahlungsunfähig wird. Kurzfristig soll nach Ansicht Merkels die europäische Statistikbehörde Eurostat mehr Befugnisse bekommen, um Kontrollen vor Ort durchführen zu können. «Tricksereien muss ein Riegel vorgeschoben werden», sagte die Bundeskanzlerin mit Blick auf gefälschte Euro-Beitrittszahlen Athens. Zudem sollen über ein härteres und früheres Defizitverfahren Fehlentwicklungen in EU-Mitgliedsländern früher bekämpft werden können. Sie forderte die Europäische Union auf, aus der Finanzkrise Griechenlands die richtigen Lehren zu ziehen. Das aktuelle Instrumentarium müsse ergänzt werden. Die Bundeskanzlerin hat die europäischen Mitgliedsstaaten zudem davor gewarnt, den Stabilitätspakt ähnlich wie jetzt Griechenland bewusst zu unterlaufen. Auf ein solches «bewusstes Unterlaufen» sei der Stabilitätspakt noch nicht eingestellt. Diese Möglichkeit müsse künftig verhindert werden können. Die Mitgliedsstaaten dürften mit der Stabilität Europas «nicht spielen». Merkel forderte die EU-Partner auf, ihre Haushaltsdefizite wieder am Stabilitätspakt auszurichten. Als «geradezu absurd» bezeichnete die Bundeskanzlerin Forderungen, Deutschland solle seine Exporte zugunsten von Defizitländern drosseln. Das hieße, die Wettbewerbsstärke der Bundesrepublik «gleichsam zum Sündenbock zu machen» für die Krisensituation. Nicht vergessen werden sollte hier, dass ein Teil der Exportgewinne wieder in Defizitländer zurückfließe. Zudem hätten deutsche Firmen rund 500 Milliarden Euro in anderen EU-Ländern investiert und sicherten dort 2,7 Millionen Arbeitsplätze. Die Bundeskanzlerin reagierte damit auf Aussagen der französischen Wirtschaftsministerin Christine Lagarde, die Deutschland wegen seiner hohen Exportrate kritisierte.

Einigung auf „neues Jobcenter“

Das "Neue Jobcenter", auf das CDU, CSU und FDP sich zusammen mit Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen sowie den Ministerpräsidenten Beck und Tillich und Vertretern der SPD am Mittwochabend geeinigt haben, trägt deutlich die Handschrift der Union. Mit der Jobcenter-Reform schaffen wir die notwendige Basis für die dringende inhaltliche und organisatorische „Runderneuerung der Grundsicherung“. Dabei hat sich die Union mit ihren Positionen bei der Jobcenter-Reform durchgesetzt.
„Hilfe aus einer Hand“: Die gemeinsame Betreuung der Arbeitslosen durch Bund und Länder in der gemeinsamen Einrichtung, den Jobcentern, bleibt erhalten. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil diese „Mischverwaltung“ als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Wir halten die gemeinsame Betreuung aber für bewährt und zielführend. Um sie fortsetzen zu können, werden wir das Grundgesetz ändern und damit die Arbeitsvermittlung auf eine zukunftsfeste Grundlage stellen. Die Grundgesetzänderung wahrt die verfassungsrechtliche Trennung staatlicher Ebenen und Verantwortungen. Mit dem neuen Artikel 91e des Grundgesetzes wird keine neue staatliche Ebene geschaffen, da die neuen Jobcenter gerade nicht verkörperschaftet werden. Dies ist stets eine zentrale Voraussetzung für CDU/CSU bei allen Überlegungen für eine Reform des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB-II) gewesen.
Kommunale Kompetenz nutzen: Die Neuregelung setzt klar auf die Erfahrung der Kommunen bei der Vermittlung von Arbeitssuchenden. Daher können neben den Jobcentern auch weiterhin Kommunen allein Arbeitssuchende betreuen. Im neuen Artikel 91e Grundgesetz wird auch die Möglichkeit der eigenverantwortlichen Aufgabenwahrnehmung im Ausnahmemodell der Optionskommune festgeschrieben. Die bestehenden 69 Optionskommunen werden entfristet. Zusätzlich können sich nun weitere 41 Gemeinden oder Gemeindeverbände für das eigenverantwortliche „Optionsmodell“ entscheiden. Dessen Stärke liegt in der auf die Verhältnisse vor Ort abgestimmten Hilfe. Für den Erhalt der Optionskommunen hat sich die Union immer stark gemacht. Bund, Länder und Kommunen agieren somit künftig auf Augenhöhe als verantwortungsvolle Partner, um die Herausforderungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende zu meistern. Das neue Jobcenter stärkt das föderale System, die Prinzipien der Subsidiarität und schafft eine klare Abgrenzung zum Zentralismus. Ein urchristdemokratisches Anliegen! Gleichzeitig behält der Bund die Richtlinienkompetenz und haushaltsrechtliche Hoheit bei der Entwicklung und Umsetzung der verantwortlichen Arbeitsmarktpolitik. Mehr Effizienz und Transparenz: Das neue Instrument der Zielvereinbarung und ein einheitliches Daten- und Kennzahlenregime helfen allen Partnern gleichermaßen, Kräfte und Einsatz zielgerichtet und optimal im Sinne erfolgreicher Arbeitsmarktpolitik für die Menschen vor Ort einzusetzen. Dadurch können die arbeitsmarktpolitischen Instrumentarien künftig noch passgenauer auf die Bedürfnisse in der Praxis abgestimmt und weiterentwickelt werden, worauf CDU/CSU in den Verhandlungen immer Wert gelegt haben. „Fördern und Fordern“: die optimale Hilfe für Arbeitssuchende wird konsequent fortgeführt und rechtssicher ausgestaltet. Zudem wird die stets von der Union geforderte Optimierung der Hilfestellung mit der Reform nun konkreter, wie zum Beispiel durch den neuen Betreuungsschlüssel von Fallmanagern zu Hilfebedürftigen. Ein Vermittler soll künftig maximal 75 Hartz IV-Empfänger unter 25 Jahren betreuen, bei den über 25-jährigen sollen es höchstens 150 Personen sein.

Bundestag wählt neuen Wehrbeauftragten

Zur Wahl von Hellmut Königshaus (FDP) an diesem Donnerstag zum neuen Wehrbeauftragten erklärt der Verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ernst-Reinhard Beck: „Hellmut Königshaus ist eine gute Wahl für das Amt des Wehrbeauftragten. Er bringt als Reserveoffizier, Jurist und Mitglied im Verteidigungssauschuss beste Voraussetzungen für diese Aufgabe mit. Wir kennen Hellmut Königshaus aus dem Verteidigungsausschuss als kompetenten Parlamentarier, der sich für die Belange der Bundeswehr einsetzt. Der Wehrbeauftragte ist Anwalt der Soldaten und Sprachrohr für ihre Bedürfnisse. Als Bindeglied zwischen Streitkräften und Parlament hat seine Arbeit besonderes Gewicht. Wir beglückwünschen Hellmut Königshaus zu seiner Wahl und wünschen ihm für seine neue Aufgabe alles Gute und viel Erfolg.“

Welt frei von Atomwaffen

Die Bundesregierung hat in dieser Woche den Jahresabrüstungsbericht 2009 vorgestellt, in dem traditionell Bilanz der Abrüstung und Rüstungskontrolle des vergangenen Jahres gezogen wird. Mit dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis90/Die Grünen „Deutschland muss deutliche Zeichen für eine Welt frei von Atomwaffen setzen“ wird die Bundesregierung aufgefordert, weiterhin mit großem Engagement für allgemeine und weltweite Abrüstung einzutreten und für dieses Ziel eine neue Dynamik bei Rüstungskontroll- und Abrüstungsvereinbarungen in Gang zu setzen.


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