>>Pressemitteilung


06.04.2011

Wellenreuther: Verzicht auf Netzsperren gegen Kinderpornographie wäre großer Fehler


Der Karlsruher CDU-Bundestagsabgeordnete Ingo Wellenreuther kritisiert die am 05. April 2011 beschlossene Absicht der Koalitionsspitzen, das Zugangserschwerungsgesetz, das das Löschen und Sperren von kinderpornographischen Inhalten im Internet vorsieht, wieder aufzuheben.

„Es kann doch nicht sein, dass wir in Deutschland die Darstellung schwersten sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet auf ausländischen Servern identifizieren und melden, um dann zum Teil wochenlang untätig auf eine eventuelle Löschung dieser abscheulichen Seiten warten zu müssen, ohne selbst mittels einer Netzsperre zumindest den Zugriff hierauf erschweren zu können“, kritisiert Wellenreuther, der aus diesem Grund vor wenigen Wochen die Anwendung des Zugangserschwerungsgesetzes mit der darin geregelten Sperrmöglichkeit gefordert hatte.

„Im Kampf gegen die Darstellung der abscheulichen Verbrechen des sexuellen Missbrauchs an Kindern im Internet müssen den Strafverfolgungsbehörden alle rechtsstaatlich möglichen Maßnahmen an die Hand gegeben werden. Dazu gehört neben dem Löschen solcher Inhalte auch das Sperren entsprechender Webseiten, wie es das Zugangserschwerungsgesetz vorsieht“, erklärt Wellenreuther und betont: „Es stand noch nie ‚Löschen oder Sperren‘ zur Debatte. Auch nach dem geltenden Gesetz ist aufgrund der größeren Wirksamkeit zunächst die Löschung zu betreiben und nur wenn dies nicht schnell möglich ist, dann die Sperrung. Eine Aufhebung des Gesetzes wäre daher ein schwerer Fehler und Rückschritt, weil es dem Kampf gegen die Verbreitung der Kinderpornographie einer von mehreren notwendigen Mittel berauben würde.“

Nach Informationen des Bundeskriminalamts (BKA) wurden zwischen Anfang Januar 2010 und Ende Januar 2011 über Interpol insgesamt 2.000 einschlägige Webseiten mit der Aufforderung zur Löschung an die Staaten gemeldet, in denen die kinderpornographischen Inhalte physikalisch vorgehalten werden. 43% davon seien auch nach einer Woche noch verfügbar. „Auch wenn nach insgesamt vier Wochen nahezu alle Webseiten gelöscht sind, reicht diese Zeitspanne bei Weitem aus, um die Inhalte Nutzern zugänglich zu machen, im Internet weiter zu verbreiten und über andere Internetadressen zu veröffentlichen. Der Zugriff auf derartige Seiten, die nicht sofort gelöscht werden, könnte durch die Netzsperren zumindest so lange erschwert werden, bis die Löschung erfolgt ist“, macht Wellenreuther deutlich.

„Die Tatsache, dass 55% der gemeldeten Webseiten die USA betreffen und auch dort nach einer Woche noch rund 30% der Seiten verfügbar waren, zeigt, dass selbst in Staaten mit ausgebildeten Strafverfolgungsmechanismen die Löschung allein nicht ausreicht und weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet notwendig sind“, erklärt der Bundestagsabgeordnete.

Wellenreuther kündigt aus den genannten Gründen an, einer Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes im Deutschen Bundestags nicht zustimmen zu wollen.

Foto auf Startseite: pixelio.de

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