>>Pressemitteilung


21.11.2011

Auch Bundesrechnungshof bestätigt: Nordtangente entlastet Karlsruher Innenstadt


Der CDU Bundestagsabgeordnete Ingo Wellenreuther MdB nimmt Stellung zu den Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2011 vom 14. November 2011 in der Bundestags-Drucksache 17/7600, wonach Fehlinvestitionen des Bundes in Höhe von 115 Mio. Euro vermieden worden seien, indem der Bundesrechnungshof dem Bund empfohlen habe, auf eine Realisierung des Ost- und Westteils der Nordtangente in Karlsruhe so lange zu verzichten, bis sich die Stadt Karlsruhe zum Bau des Mittelteils, für den sie die Baulast trägt, verpflichtet habe:

„Die Bemerkungen des Bundesrechungshofs zur Nordtangente in Karlsruhe haben zum einen keinen Neuigkeitswert, weil der Bund schon seit Jahren erklärt, dass er den kompletten Ost- und Westteil der Nordtangente nicht bauen wird, wenn nicht zugleich die Stadt Karlsruhe den Mitteilteil, für den sie die Baulast und damit die Verantwortung trägt, realisiert. Gerade deshalb drängt die CDU Karlsruhe seit Jahren darauf, dass die Stadt den Mittelteil planen und umsetzen soll, um dann den Bund für den West- und Ostteil in die Pflicht nehmen zu können.

Zum anderen ist die Nachricht des Bundesrechungshofs sogar überholt, weil inzwischen auch für den Abschnitt des Westteils der Nordtangente von der Zweiten Rheinbrücke bis zur B36 eine Fernverkehrsrelevanz nachgewiesen wurde, so dass dieser Abschnitt auch gesondert, also unabhängig vom Gesamtprojekt Nordtangente, durch den Bund finanziert werden kann.

In zweierlei Hinsicht sind die Bemerkungen aber interessant: Erstens hält auch der Bundesrechnungshof die Nordtangente als Gesamtmaßnahme „für geeignet, die Karlsruher Innenstadt vom weiträumigen Verkehr zu entlasten“ (BT-Drs. 17/7600, S. 229 unter 51.1). Der Bundesrechnungshof bestätigt also die auch von der CDU Karlsruhe immer wieder geltend gemachte Entlastungsfunktion der Nordtangente!

Zweitens bestätigen die Bemerkungen, dass das Bundesverkehrsministerium „angekündigt hat, weiter nach Varianten für die Streckenführung einer Nordtangente zu suchen, die alle Anforderungen erfüllt“ (BT-Drs. 17/7600, S. 230 unter 51.3). Der Bund hat also nach wie vor ein großes Interesse an der Realisierung einer kompletten Nordtangente. Ausdruck davon war es, dass der Bund – wie bekannt – von sich aus im Jahr 2010 in eine wirtschaftliche Betrachtung des Mittelteils als Tunnellösung eingestiegen ist, für die er selbst die Baulast tragen würde.“


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