>>Pressemitteilung


25.11.2011

Land muss Baurecht schaffen für Zweite Rheinbrücke und Anbindung an B 36!


Der CDU Bundestagsabgeordnete Ingo Wellenreuther MdB nimmt nach dem Faktencheck zur Zweiten Rheinbrücke und nach Gesprächen von ihm im Bundesverkehrsministerium zu diesem Verkehrsprojekt umfassend Stellung:

„Der Bund hat nach wie vor großes Interesse daran, in Bundesstraßen in Karlsruhe zu investieren. Deshalb muss das Land zügig das Planfeststellungsverfahren für die Zweite Rheinbrücke weiterführen sowie schnellstmöglich Baurecht zumindest für den Abschnitt bis zur B 36 schaffen und damit Mittel des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in unserer Stadt und zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger nach Karlsruhe holen“, fordert Wellenreuther, der am gestrigen Tag in persönlichen Gesprächen in Berlin mit dem Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Dr. Andreas Scheuer, und den zuständigen Ministerialbeamten die Sachlage nochmals erörtert hat.

Aus diesen Gesprächen ging hervor, dass erst jüngst am 08. September 2011 Vertreter der zuständigen Straßenbaubehörden in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg in das Bundesverkehrsministerium einbestellt und dazu aufgefordert wurden, zügig Baurecht für die Zweite Rheinbrücke zu schaffen. Der Bund würde dann das Projekt vorrangig in ein Finanzierungsprogramm einstellen und ihm hohe Priorität einräumen.

Die Bemerkungen des Bundesrechnungshofs sind insoweit falsch, als sich der Bund von der Nordtangente verabschiedet hätte. „Dies ist eine rein subjektive Meinungsäußerung des Rechnungshofs. Wahr ist hingegen: Der Bund hat nach wie vor großes Interesse an der Realisierung der durchgehenden Nordtangente. Allein maßgeblich dafür ist nämlich die gesetzliche Festlegung im Fernstraßenausbaugesetz, wonach der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen den Ost- und Westteil dieses Projekt unverändert als vordringliches Vorhaben des Bundes beinhaltet. Indem sich der Karlsruher Gemeinderat am 27. Januar 2009 gegen den in seiner Baulast stehenden Mittelabschnitt und somit gegen das durchgehende Gesamtprojekt der Nordtangente ausgesprochen hat, wurde die Verwirklichung der Nordtangente gefährdet, weil zum damaligen Zeitpunkt eine Finanzierung weiterer Teilabschnitte durch den Bund mangels Fernverkehrsrelevanz abgelehnt wurde. Die Finanzierung war damals also nur für die durchgehende Nordtangente möglich“, erklärt Wellenreuther.

„Inzwischen hat sich die Sachlage geändert, weil durch die Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg für den Abschnitt von der Zweiten Rheinbrücke bis zur B 36 die notwendige Fernverkehrsrelevanz nachgewiesen wurde. Somit ist der Finanzierungsvorbehalt des Bundes für diesen Abschnitt gefallen“, so Wellenreuther weiter.

„Wie der Sprecher des grün geführten Landesverkehrsministeriums halte auch ich eine Zweite Rheinbrücke für dringend notwendig“, erklärt Ingo Wellenreuther zu dem Faktencheck und fasst Erkenntnisse aus diesem Verfahren zusammen:

„1. Über die Notwendigkeit einer zweiten Rheinbrücke hat der Bund als zuständiger Vorhabens- und Baulastträger längst entschieden, indem der Deutsche Bundestag das Vorhaben als vordringlich in den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen (Anlage zum Fernstraßenausbaugesetz) aufgenommen hat.

2. Alle Verkehrsgutachten gehen von einem weiteren Verkehrszuwachs aus, so dass der Bedarf für eine Verbesserung bzw. Ergänzung des Netzes im Bereich der Südpfalz und Karlsruhes durch eine zweite Rheinbrücke, die zu einer Entflechtung und Verlagerung von Verkehren führt, in jedem Falle gegeben ist. Welche der diskutierten Verkehrsprognosen sich am Ende am ehesten bewahrheiten wird, kann dahin stehen, zumal bereits die aktuellen Verkehrsbelastungen wiederholt zu einer Überlastung des Verkehrsnetzes führen. Im Übrigen steht es der Führung des baden-württembergischen Verkehrsministeriums nicht zu, die Maßgeblichkeit der Verkehrsgutachten, die der Projektplanung zu Grunde gelegt wurden, in Frage zu stellen, nachdem der Bund als zuständiger Bauherr und Finanzier die in Ansatz gebrachten Verkehrswerte anerkannt hat.

3. Bereits heute fahren weit mehr als doppelt so viele Fahrzeuge über die vorhandende Brücke, als beim Bau zu Grunde gelegt, darunter viel Schwerlastverkehr (ca. 80.000 täglich statt der im Baujahr 1966 erwarteten 33.000 Fahrzeuge täglich). Die bestehende Brücke kann schon die aktuellen hohen Verkehrsmengen nur deshalb noch aufnehmen, weil – zu Lasten der Verkehrssicherheit und auf Kosten der Langlebigkeit der Brücke – auf den Standstreifen verzichtet und eine 3-stufige Ummarkierung der Fahrbahn erfolgt ist.

4. Der Bund lehnt die Führung eines Radweges auf der Brücke nicht grundsätzlich ab, sondern sieht sich lediglich nicht in der Finanzierungspflicht. Für diese wichtige Maßnahme müssen die Länder Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg die Kosten übernehmen.

5. Die Ertüchtigung des vorhandenen Brückenbauwerks erscheint voraussichtlich mit einer insgesamt überschaubaren Anzahl an Vollsperrungstagen möglich. Ungeachtet dessen ist über einen Zeitraum von rund 9 Monaten mit erheblichen Verkehrsbehinderungen aufgrund der eingeschränkten Verkehrsführung auf der Brücke zu rechnen.

6. Die im Vorfeld der Veranstaltung immer wieder diskutierte Ersatzbrückenlösung stellt lediglich eine kostenintensive Alternative für die vorzunehmende Ertüchtigung der bestehenden Rheinbrücke dar. Sie ist aber nicht geeignet, den gesetzlich festgelegten Planungsauftrag des Bundes zu erfüllen, eine zusätzliche Rheinquerung mit vier Fahrstreifen bereit zu stellen.

7. Der so genannte Pförtner, also die Verengung der Südtangente in Höhe Knielingens von drei auf zwei Spuren, ist eine wesentliche Stauursache. Eine ‚Öffnung‘ des Pförtners, also Verlagerung der Dreispurigkeit in Richtung Stadtmitte, wäre unter Verkehrssicherheitsaspekten gerade im Hinblick auf gefahrrelevante Öltanklaster von der Raffinerie hoch problematisch. Außerdem würde das Stauproblem in lediglich etwas entschärfter Form in Richtung Stadtmitte verlagert. Vor allem aber würde dies keinerlei Entlastung für die Bürger in den an die Südtangente angrenzenden Stadtteile bringen.“

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