>>Pressemitteilung


02.12.2011

Wellenreuther im Bundestag gegen Verzicht auf Netzsperren bei Kinderpornographie


Als einziger Abgeordneter im gesamten Deutschen Bundestag hat Ingo Wellenreuther gestern gegen die Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes gestimmt, das neben dem Löschen kinderpornographischer Webseiten auch die Möglichkeit zum Sperren derartiger Webseiten vorsah.

„Das Zugangserschwerungsgesetz war ein sehr ausgewogenes Gesetz, das neben dem vorrangigen Löschen kinderpornographischer Webseiten auch das Sperren derartiger Seiten vorsah, sofern die Löschungsbemühungen keinen raschen Erfolg versprachen. Mit der Aufhebung dieses Gesetzes wird den Strafverfolgungsbehörden eine von mehreren rechtsstaatlich möglichen Maßnahmen im wichtigen Kampf gegen die Verbrechen der Kinderpornographie im Internet genommen, weshalb ich dieser Aufhebung nicht zustimmen konnte“, erklärt Wellenreuther sein Abstimmungsverhalten. Der Bundestagsabgeordnete hatte sich seit dem Jahr 2007 nach der damaligen Herbsttagung des Bundeskriminalamts intensiv für derartige Netzsperren eingesetzt.

„Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern, wo das Sperren seit Jahren erfolgreich angewendet wird, müssen wir es in Deutschland nun leider weiter ertragen, dass wir die Darstellung schwersten sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet auf ausländischen Servern identifizieren und melden, um dann zum Teil wochenlang untätig auf eine eventuelle Löschung dieser abscheulichen Seiten warten zu müssen, ohne selbst mittels einer Netzsperre zumindest den Zugriff hierauf erschweren zu können“, bedauert Wellenreuther.

Die bisherigen Erfahrungen der deutschen Behörden haben ergeben, dass innerhalb von einer Woche 70 Prozent der im Internet entdeckten einschlägigen Seiten gelöscht werden konnten und nach zwei Wochen über 80 Prozent. Über die Hälfte der Webseiten betreffen die USA. „Dass selbst in Staaten mit ausgebildeten Strafverfolgungsmechanismen innerhalb zwei Wochen noch 20 bis 30 Prozent der scheußlichen Seiten nicht gelöscht werden, zeigt doch eindeutig, dass weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet notwendig gewesen wären“, erklärt der Bundestagsabgeordnete, der die allgemeine Zufriedenheit im Bundestag über diese Löschungsquote deshalb nicht teilt.

Auch die Argumente, die im Bundestag für die Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes vorgebracht wurden, konnten Wellenreuther keineswegs überzeugen. „Im Wesentlichen wurde angeführt, dass Löschen effektiver sei als Sperren. Das ist vollkommen unstrittig und überhaupt kein Argument dagegen, neben dem Löschen eben auch die Möglichkeit des Sperrens vorzusehen. Der im Zugangserschwerungsgesetz vorgesehenen Grundsatz des ‚Löschen vor Sperren‘ war daher genau der richtige Ansatz“, so Wellenreuther.

Foto auf Startseite: (c) piu700 / PIXELIO


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