>>Pressemitteilung


21.12.2011

Wellenreuther zu Grünen-MdL: Weniger staunen und besser informieren wäre angebracht


Der Bundestagsabgeordnete Ingo Wellenreuther kritisiert die verwirrenden Aussagen des Landtagsabgeordneten der Grünen aus Karlsruhe in Sachen Zweite Rheinbrücke und Nordtangente.

„Der Landtagsabgeordnete der Grünen aus Karlsruhe kennt offensichtlich nicht den Unterschied zwischen dem Bedarfsplan des Bundes zu den Bundesfernstraßen und dem Investitionsrahmenplan, jedenfalls vermag er nicht danach zu differenzieren. Dass er sich dennoch öffentlich zur zugegebenermaßen nicht unkomplizierten Bundesfernstraßenpolitik zu Wort meldet, ist schon bedenklich, weil durch die verwirrenden Aussagen die Bürger verunsichert werden“, kritisiert Wellenreuther und fasst kurz zusammen: „Richtig ist: Der Bundestag hat per geltendem Gesetz die Zweite Rheinbrücke und die Anteile des Bundes an der Nordtangente als vordringliche Bundesvorhaben definiert. Das Bundesverkehrsministerium hat außerdem die Zweite Rheinbrücke konkret genehmigt und die Finanzierung des Projekts zumindest ab 2015 in Aussicht gestellt.“

Das Netz der Bundesfernstraßen wird nach dem durch den Bundestag beschlossenen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ausgebaut. Dieser Plan ist sozusagen die Absichtserklärung des Bundes, welche Bundesfernstraßen gebaut werden sollen. „Im aktuell geltenden Bedarfsplan aus dem Jahr 2004 sind sowohl die Zweite Rheinbrücke bei Karlsruhe als auch das Projekt Nordtangente enthalten und zwar in der höchsten Kategorie, nämlich im ‚Vordringlichen Bedarf‘“, erklärt Wellenreuther.

Zur Verwirklichung des Ausbaus der Bundesfernstraßen nach den Bedarfsplänen stellt das Bundesverkehrsministerium Fünfjahrespläne auf, die so genannten Investitionsrahmenpläne (IRP). Damit wird der Rahmen gesteckt, in welche Projekte des Bedarfsplans in den nächsten fünf Jahren konkret investiert werden sollen. „Der im Jahr 2007 fertig gestellte Autobahnanschluss Nord mit Anschluss an die Elfmorgenbruchstraße war dementsprechend im ‚IRP 2006 bis 2010‘ enthalten“, so Wellenreuther.

„Im ‚IRP 2011 bis 2015‘ ist die Zweite Rheinbrücke erfreulicherweise erstmalig enthalten und zwar in der Kategorie ‚Weitere wichtige Vorhaben‘“, erklärt der Bundestagsabgeordnete weiter. In dieser Kategorie sind jene Projekte enthalten, die sich überwiegend in frühen Planungsstadien befinden, deren Planung aber weiter voran getrieben bzw. abgeschlossen werden soll. „Die Eingruppierung der Zweiten Rheinbrücke in diese Kategorie ist also der Tatsache geschuldet, dass dafür noch kein Baurecht besteht. Die zuständigen Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sind deshalb aufgefordert, das Planfeststellungsverfahren zügig abzuschließen, dann hat der Bundesverkehrsminister sogar eine Finanzierung vor dem Jahr 2015 in Aussicht gestellt“, so Wellenreuther.

Weitere Abschnitte der Nordtangente sind nicht im „IRP 2011 bis 2015“ enthalten. „Das lässt sich ganz einfach dadurch erklären, dass der Bund rein rechtlich weitere Teile der Nordtangente bis vor kurzem erst dann finanzieren konnte, wenn die Umsetzung der durchgehenden Straße vom Rhein bis zur A5 realistisch war. Dies wurde dadurch gefährdet, dass sich der Karlsruher Gemeinderat am 27. Januar 2009 gegen den in die Verantwortung der Stadt fallenden Mittelteil ausgesprochen hat“, macht Wellenreuther deutlich. „Hier hat sich erst kürzlich insoweit eine Änderung der Sachlage ergeben, als durch die Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg für den Abschnitt von der Zweiten Rheinbrücke bis zur B 36 die notwendige Fernverkehrsrelevanz nachgewiesen wurde. Somit ist der Finanzierungsvorbehalt des Bundes für diesen Abschnitt inzwischen gefallen.“

Foto auf Startseite: (c) Jürgen Schöbel / PIXELIO.de

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